Bergverordnung für seismische Arbeiten (Seismik-Bergverordnung - SeismikBergVO)
Bergverordnung für seismische Arbeiten
SeismikBergVO
ERSTER TEIL Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
ZWEITER TEIL Allgemeine Vorschriften
§ 3 Aufsicht
§ 4 Vormänner
§ 5 Belehrung und Unterweisung
§ 6 Verhalten bei Gefahr
§ 7 Dienstanweisungen
DRITTER TEIL Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 8 Grundsätze der Sicherheit
§ 9 Blitzschutz
§ 10 Fremdsprachige Beschäftigte
§ 11 Persönliche Schutzausrüstungen, Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen
§ 12 Maßnahmen der Ersten Hilfe
VIERTER TEIL Durchführung der seismischen Arbeiten
§ 13 Bekanntgabe
§ 14 Vorsorgemaßnahmen
§ 15 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten
§ 16 Verfüllen von Bohrlöchern, Herrichten des Geländes
FÜNFTER TEIL Umgang mit Sprengmitteln
§ 17 Allgemeines
§ 18 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
§ 19 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 20 Durchführung der Sprengarbeiten
§ 21 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch, Versager
§ 22 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
SECHSTER TEIL Schlußvorschriften
§ 23 Ausnahmebewilligungen
§ 24 Bekanntmachung der Verordnung
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Übergangsvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
9.
Februar
1987
GBl.
S. 75
geändert durch Gesetz vom
1.
Juli
2004
GBl.
S. 469