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Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts.
Gemäß Artikel 19 dieses Gesetzes sind die in § 4 Abs. 3 und 4, § 14, § 15 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 20 Abs. 1 enthaltenen Verordnungsermächtigungen am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten. Im Übrigen ist das Gesetz am 1. April 2003 in Kraft getreten.