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Dem Staatsvertrag ist durch das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen über eine Staatliche Klassenlotterie vom 15. Dezember 1992 (GBl. S. 798) zugestimmt worden. Das Gesetz ist mit Wirkung vom 19. Mai 1992 in Kraft getreten.