Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die amtlich erlaubten Teilnahmebedingungen für das Spiel 77
Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die amtlich erlaubten Teilnahmebedingungen für das Spiel 77
Vorspann
Präambel
I. Allgemeines
§ 1 Organisation
§ 2 Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen
§ 3 Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand des Spiel 77
§ 4 Spielgeheimnis
II. Spielvertrag
§ 5 Voraussetzungen für die Spielteilnahme
§ 6 Teilnahme mittels Spielschein
§ 7 Teilnahme mittels gespeicherter Losnummer und Quicktipp
§ 8 Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr
§ 9 Annahmeschluss
III. Gewinnermittlung
§ 10 Ziehung der Gewinnzahl
§ 11 Auswertung
§ 12 Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnplan, Gewinnklassen, Gewinnwahrscheinlichkeiten
IV. Gewinnauszahlung
§ 13 Gewinnbekanntmachung und Benachrichtigung
§ 14 Fälligkeit des Gewinnanspruchs und Gewinnauszahlung
V. Spielersperre und Datenschutz
§ 15 Spielersperre und Sperrdatei
§ 16 Datenschutz
VI. Schlussbestimmungen
§ 17 Ergänzende Bestimmungen
§ 18 Erlöschen von Ansprüchen
§ 19 Verwendung von nicht fristgerecht geltend gemachten Gewinnen
§ 20 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
2.
Dezember
2009
GABl.
S. 372