Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die amtlich erlaubten Teilnahmebedingungen für die ODDSET-TOP-Wette
Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die amtlich erlaubten Teilnahmebedingungen für die ODDSET-TOP-Wette
Vorspann
Vorspann
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Präambel
Präambel
Präambel
I. Allgemeines
§ 1 Organisation
§ 2 Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen
§ 3 Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der ODDSET-TOP-Wette
§ 4 Spielgeheimnis
II. Spielvertrag
§ 5 Voraussetzungen für die Spielteilnahme
§ 6 Teilnahme mittels Spielschein
§ 7 Spieleinsatz, Bearbeitungsgebühr und Höchstgrenzen
§ 8 Annahmeschluss, Änderungen und Sperren von Wettereignissen
§ 9 Kundenkarte
§ 10 Spielquittung
§ 11 Abschluss und Inhalt des Spielvertrages
III. Haftungsbestimmungen
§ 12 Umfang und Ausschluss der Haftung
IV. Gewinnermittlung
§ 13 Ermittlung und Wertung der TOP-Ereignisse
§ 14 Auswertung
§ 15 Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten
V. Gewinnauszahlung
§ 16 Gewinnbekanntmachung und Benachrichtigung
§ 17 Fälligkeit des Gewinnanspruchs und Gewinnauszahlung
VI. Spielersperre und Datenschutz
§ 18 Spielersperre und Sperrdatei
§ 19 Datenschutz
VII. Erlöschen von Ansprüchen und Schlussbestimmungen
§ 20 Erlöschen von Ansprüchen
§ 21 Verwendung von nicht fristgerecht geltend gemachten Gewinnen
§ 22 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
2.
Dezember
2009
GABl.
S. 359