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Ziffer 1 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Umwandlung der Landesbeschaffungsstelle für die Polizei in einen Landesbetrieb mit der Bezeichnung „Logistikzentrum der Polizei (LZP)“ vom 13. Dezember 1997 (GABl. 1998
S. 11) - Az.: 3-1147.0/10 - lautet:
„Landesbetrieb „Logistikzentrum der Polizei (LZP)“
Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 7. April 1997 wird die bisherige Landesbeschaffungsstelle für die Polizei ab 1. Januar 1998 als Landesbetrieb gemäß § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) im Geschäftsbereich des Innenministeriums eingerichtet.
Der Landesbetrieb führt die Bezeichnung „Logistikzentrum der Polizei (LZP)“ und hat seinen Sitz in Ditzingen, Landkreis Ludwigsburg.“