01-7000-21 Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens (Weiterbildungsdurchführungsverordnung — WBilDVO)
Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens
Vorspann
1. Abschnitt Abgrenzung von Weiterbildungsmaßnahmen
§ 1
2. Abschnitt Das Verfahren der Zuschussgewährung
§ 2 Allgemeine Bewilligungsgrundsätze
§ 3 Zuständigkeit
3. Abschnitt Die Voraussetzungen der Zuschussgewährung
§ 4 Einrichtungen der Weiterbildung
§ 5 Spezialisierung der Einrichtungen
§ 6 Allgemeine Zugänglichkeit
§ 7 Kostenbeteiligung der Teilnehmer
§ 8 Kooperation der Weiterbildungseinrichtungen
§ 9 Offenlegung der Arbeitsinhalte
§ 10 Qualifikation des Leiters einer Einrichtung
§ 11 Umfang des Weiterbildungsangebots
§ 12 Bildungsstätten mit Heim
§ 13 Nachweis der Leistungsfähigkeit
4. Abschnitt Zuwendungen zu den Personalkosten
§ 14 Bemessung der Personalkostenzuschüsse
§ 15 Vergütung des Personals
5. Abschnitt Sonstige Zuwendungen
§ 16 Beispiele sonstiger Zuwendungen
§ 17 Fortbildung der Fachkräfte
§ 18 Zuwendungen an Heimbildungsstätten
6. Abschnitt Förderung der Landesorganisationen
§ 19
7. Abschnitt Förderung der Kreiskuratorien für Weiterbildung
§ 20
8. Abschnitt
§ 21 Inkrafttreten
Änderungsinformation
19
Dezember
1978
GBl.
1979
66
;
K.u.U.
1979
317
geändert durch:
1. Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an das Landesverwaltungsverfahrensgesetz und zur Aufhebung entbehrlicher Rechtsvorschriften
19
März
1984
GBl.
281
2. Drittes Gesetz zur Bereinigung des baden-württ. Landesrechts
18
Dezember
1995
GBl.
1996
29