Organisation und Inhalte der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen - alte Fassung -
Organisation und Inhalte der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen - alte Fassung -
Vorspann
zu §§ 1 bis 14:
zu § 1:
zu § 2 Abs. 3:
zu § 3 Abs. 2 Nr. 9:
zu § 4 Abs. 4:
zu § 4 Abs. 5:
zu § 7 Abs. 3 Nr. 2:
zu § 7 Abs. 3 Nr. 4:
zu § 8 Abs. 2:
zu § 9:
zu § 10 Abs. 1:
zu § 10 Abs. 4:
zu § 10 Abs. 5:
zu § 11 Abs. 2:
zu § 12 Abs. 2:
zu § 13 Abs. 1:
zu § 13 Abs. 2:
zu § 13 Abs. 3:
zu § 13 Abs. 4:
zu § 16 Abs. 2:
zu § 16 Abs. 3:
zu § 16 Abs. 6:
zu § 17:
zu § 18 Abs. 1:
zu § 18 Abs. 2:
zu § 18 Abs. 6:
zu § 19 Abs. 1:
zu § 19 Abs. 4:
zu § 25:
Änderungsinformation
Verwaltungsvorschrift vom
19.
Juli
2001
K.u.U.
S. 331
1
1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Februar 2004 außer Kraft. Wer vor dem Zulassungstermin Februar 2004 in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden ist, wird nach den bisherigen Vorschriften ausgebildet und geprüft.