Organisation und Inhalte der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen (Vorübergehend weitergeldende Fassung)
Organisation und Inhalte der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen (Vorübergehend weitergeldende Fassung)
Vorspann
zu §§ 1 bis 14:
zu § 1:
zu § 2 Abs. 3:
zu § 3 Abs. 2 Nr. 9:
zu § 4 Abs. 4:
zu § 4 Abs. 5:
zu § 7 Abs. 3 Nr. 2:
zu § 7 Abs. 3 Nr. 4:
zu § 8 Abs. 2:
zu § 9:
zu § 10 Abs. 1:
zu § 10 Abs. 4:
zu § 10 Abs. 5:
zu § 11 Abs. 2:
zu § 12 Abs. 2:
zu § 13 Abs. 1:
zu § 13 Abs. 2:
zu § 13 Abs. 3:
zu § 13 Abs. 4:
zu § 16 Abs. 2:
zu § 16 Abs. 3:
zu § 16 Abs. 6:
zu § 17:
zu § 18 Abs. 1:
zu § 18 Abs. 2:
zu § 18 Abs. 6:
zu § 19 Abs. 1:
zu § 19 Abs. 4:
zu § 25:
Änderungsinformation
Verwaltungsvorschrift vom
19.
Juli
2001
K.u.U.
S. 331
1
1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Februar 2004 außer Kraft. Wer vor dem Zulassungstermin Februar 2004 in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden ist, wird nach den bisherigen Vorschriften ausgebildet und geprüft.
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Kulturelle Angelegenheiten und Bildungswesen/Gemeinsame Vorschriften des allgemeinbildenden und beruflichen Schulwesens (schulartspezifische Vorschriften s.a. Ziff. 221 und 222)/Lehrer (soweit nicht allgemeines Beamten- bzw. Arbeitsrecht)/Lehrerausbildung - II. Phase