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Die Verordnung wurde am 10. Juli 2008 (GBl.
S. 258K.u.U. S. 164) geändert. Sie gilt für die Unterrichtung und Prüfung von Schülern, die eine nicht nach den Lernfeldern strukturierte Berufsausbildung durchlaufen, in der am 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter.