Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs (- KollegVO (vorrübergehend weitergeltende Fassung))

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Diese Verordnung findet letztmals für Kollegiaten Anwendung, die vor dem Schuljahr 2011/12 in die Kursphase eingetreten sind oder eintreten werden; § 21 bleibt unberührt.


 Änderungsinformation