Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim - für bestimmte Fälle weiter geltende Fassung - (NGVO)

Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim - für bestimmte Fälle weiter geltende Fassung -
NGVO
6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen


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