Die Änderung der VWV vom 5. 8. 2007 tritt am 2. August 2007 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie
erstmals auf Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die zum Schuljahr 2008/2009 in die erste Jahrgangsstufe der Qualifikationsphase eintreten.
Schüler, die im Schuljahr 2008/2009 das 2. Schulhalbjahr oder im Schuljahr 2009/2010 die zweite Jahrgangsstufe wiederholen, bei Beginn der Wiederholung wählen können , ob für sie die Abiturverordnung Gymnasien in dieser geänderten Fassung oder in der Fassung vom 20. Februar 2007 gelten soll.
Die Regelungen zur Kommunikationsprüfung (§ 16 Satz 4, § 17 Abs. 2 Satz 3, § 21 Abs. 1 Satz 3, § 22 Abs. 1 bis 3, § 27 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3 Satz 3, § 38 Abs. 1 Nr. 4)erstmals auf Schülerinnen und Schüler Anwendung finden , die im Schuljahr 2012/2013 an der Abiturprüfung teilnehmen.