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Diese Fassung der Verordnung findet weiterhin für Schüler Anwendung, die vor dem Schuljahr 2004/2005 in die Klasse 5 eingetreten sind. Für Schüler die zum Schuljahr 2003/2004 in die Klasse 5 eintreten, finden die Übergangsregelungen aus § 9a der geänderten Fassung vom 5. Februar 2004 Anwendung.