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Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. August 2010 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie erstmals für Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2010/11 in die Klassen 5 bis 8 der Werkrealschulen und Hauptschulen eintreten.
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Für Schüler, die im Jahr 2010 das Abitur wiederholen und hierfür die Abiturverordnung Gymnasien in der Fassung vom 20. Februar 2007 gewählt haben, gilt die Anlage 14 in der bisherigen Fassung.