1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. August 2010 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie erstmals für Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2010/11 in die Klassen 5 bis 8 der Werkrealschulen und Hauptschulen eintreten.
2
Für Schüler, die im Jahr 2010 das Abitur wiederholen und hierfür die Abiturverordnung Gymnasien in der Fassung vom 20. Februar 2007 gewählt haben, gilt die Anlage 14 in dieser Fassung.