Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Vorübergehend weitergeltende Fassung) ( (Stundentafelverordnung Gymnasien)
Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln der Klassen 5 bis 11 der Gymnasien der Normalform und der Klassen 7 bis 11 der Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Vorübergehend weitergeltende Fassung)
Vorspann
§ 1 Stundentafeln
§ 2 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Änderungsinformation
vom
23.
Juni
1999
GBl.
S. 323
;
K.u.U.
S. 179
geändert durch:
Verordnung vom
14.
März
2000
GBl.
S. 368
K.u.U.
S. 89
1
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Diese Verordnung wurde am 5. Fenruar 2004 geändert. Sie gilt jedoch für Schüler, die zum Schuljahr 2004/2005 nicht in die Klasse 5 eintreten, in ihrer bisherigen Form weiter.