1
Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 mit der Maßgabe in Kraft, dass für die Klassen, die in den Schuljahren 2004/2005 bis 2006/2007 aufgenommen worden sind, die von der Schule von 12 auf 10 Poolstunden anzupassenden schulinternen Jahrgangsstundentafeln auch dann gelten, wenn ihnen im Hinblick auf die bisher zugeteilten Poolstunden damit insgesamt mehr als 10 Poolstunden zugeteilt werden.