Unterricht für ausgesiedelte Schüler an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen - für bestimmte Fälle weiter geltende Fassung -
Unterricht für ausgesiedelte Schüler an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen - für bestimmte Fälle weiter geltende Fassung -
I. Besuch der Regelklassen
II. Besondere Fördermaßnahmen
III. Zusammenarbeit zwischen den Schulen
IV. Besondere Fördereinrichtungen
V. Inkrafttreten
Änderungsinformation
Verwaltungsvorschrift vom
25.
August
1997
K.u.U.
S. 163