01-6451-51 Aufgaben und Stellung der Studiendirektoren als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an Gymnasien und beruflichen Schulen und der Fachberater in der Schulaufsicht - alte Fassung -
Aufgaben und Stellung der Studiendirektoren als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an Gymnasien und beruflichen Schulen und der Fachberater in der Schulaufsicht - alte Fassung -
I.Geltungsbereich
II.Aufgaben und Stellung der Fachleiter an Gymnasien und beruflichen Schulen
III.Aufgaben und Stellung der Fachberater in der Schulaufsicht
IV.Inkrafttreten
Änderungsinformation
Verwaltungsvorschrift vom
12.
September
1985
K.u.U.
S. 424
geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
3.
April
2001
K.u.U.
S. 215