Satzung für das Landesinstitut für Schulentwicklung — rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts —
Satzung für das Landesinstitut für Schulentwicklung — rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts —
Vorspann
§ 1 Aufgaben
§ 2 Organe
§ 3 Vorstand
§ 4 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands
§ 5 Aufgaben und Kompetenzen des Aufsichtsrats
§ 6 Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats
§ 7 Haushalt, Jahresabschluss, Rechnungslegung und -prüfung
§ 8 Bildung von Rücklagen
§ 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 10 Inkrafttreten
Änderungsinformation
11
April
2005
K.u.U
71