01-6400-21 Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Vollzug des Privatschulgesetzes (Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz — VVPSchG - — Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz — VVPSchG)
Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Vollzug des Privatschulgesetzes
— Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz — VVPSchG
Vorspann
Zu Abschnitt I (Allgemeine Vorschriften)
1. Schulaufsicht
2. Aufsichtsbehörde
3. Bezeichnung der Privatschulen
Zu Abschnitt II (Ersatzschulen)
4. Genehmigung
5. Schulgeld
6 Ausbildung der Lehrer
7. Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrer
8. Antrag auf Genehmigung
9. Genehmigung unter Auflage
10. Mitteilungen und Vorlagen
11. Verantwortung für die Führung einer Ersatzschule (§ 6 Abs. 1 PSchG)
12. Anerkennung von Ersatzschulen
13. Beurlaubung staatlicher Lehrer
14. Anrechnung der Dienstzeiten (§§ 11 und 12 PSchG)
Zu Abschnitt III (Ergänzungsschulen)
15. Anzeige
16. Verantwortung für die Führung einer Ergänzungsschule
17. Anerkennung von Ergänzungsschulen
Zu Abschnitt IV (freie Unterrichtseinrichtungen)
18. Anzuwendende Vorschriften
Zu Abschnitt V (Staatliche Finanzhilfe)
19. Die Schulen des § 17 PSchG
20. Gemeinnützigkeit
21. Beiträge der Gemeinden und Gemeindeverbände
22. Zur Berechnung des Zuschusses nach §§ 17 und 18 PSchG
23. Antrag auf Zuschuss nach §§ 17 und 18 PSchG
24. Versorgung der Lehrkräfte
25. Mitteilungspflicht
26. Auszahlung der Zuschüsse
27. Verleihung der Bezeichnung der Lehrer
Zu Abschnitt VI (Ordnungswidrigkeiten)
28. Verwaltungsbehörde
29. Inkrafttreten
Änderungsinformation
Rechtsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
20.
Juli
1971
GBl.
S. 347
geändert durch:
1. Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt vom
19.
Oktober
1978
GBl.
S. 577
2. Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien vom
19.
März
1985
GBl.
S. 71
3. Art. 64 der Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien vom
17.
Juni
1997
GBl.
S. 278
4. Art. 53 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom
13.
Juli
2004
GBl.
S. 469
;
K.u.U. 2005
S. 13
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Kulturelle Angelegenheiten und Bildungswesen/Gemeinsame Vorschriften des allgemeinbildenden und beruflichen Schulwesens (schulartspezifische Vorschriften s.a. Ziff. 221 und 222)/Schulen in freier Trägerschaft