Hinweise des Innenministeriums zur Führung von kommunalen Kosten- und Leistungsrechnungen nach § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (Hinweise Kosten- und Leistungsrechnung)
Hinweise des Innenministeriums zur Führung von kommunalen Kosten- und Leistungsrechnungen nach § 12 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung
Vorspann
Text der VWV
1 Rechtsnatur und Ziel der Hinweise
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2 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
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3 Anwendungsbereich 3.1 Kostenrechnende Einrichtungen
3.2 Hilfsbetriebe
3.3 Andere Aufgabenbereiche
3.4 Eigenbetriebe
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4 Inhalt der Kosten- und Leistungsrechnung 4.1 Kosten- und Leistungsrechnung
4.2 Betriebswirtschaftlicher Kostenbegriff
4.3 Ausgaben- bzw. aufwandsgleiche Kosten
4.4 Kalkulatorische Kosten
4.5 Interne Gemeinkostenverrechnungen (§ 14 Abs. 4 GemHVO)
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5 Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung 5.1 Gliederung
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6 Führung der Kosten- und Leistungsrechnungen
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7 Organisation der Kosten- und Leistungsrechnung
Änderungsinformation
vom
20.
Januar
1995
GABl.
S. 86