Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über den Grundstücksverkehr zwischen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung und der Landesforstverwaltung (§§ 61, 64 LHO sowie Nr. 5 der VV zu § 64 LHO)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über den Grundstücksverkehr zwischen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung und der Landesforstverwaltung (§§ 61, 64 LHO sowie Nr. 5 der VV zu § 64 LHO)


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