Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008
Haushaltsgesetz 2008
Abschnitt 1 Allgemeine Ermächtigungen
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
§ 2 Kreditermächtigungen
§ 3 Gewährleistungsermächtigungen
§ 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 5 Flexibilisierte Ausgaben
§ 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
§ 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen
§ 8 Bewilligung von Zuwendungen
§ 9 Bezüge
§ 10 Verbriefung von Verpflichtungen
§ 11 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
§ 12 Rückzahlung, Titelverwechslung
Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
§ 13 Verbindlichkeit des Stellenplans
§ 14 Ausbringung von Planstellen und Stellen
§ 15 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
§ 16 Ausbringung von Leerstellen
§ 17 Umwandlung von Planstellen und Stellen
§ 18 Sonderregelungen bei kw-Vermerken
§ 19 Überhangpersonal
§ 20 Stelleneinsparung
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21 Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte
§ 22 Begleitregelungen zum Regierungsumzug
§ 23 Fortgeltung
§ 24 Inkrafttreten
Anlage
Änderungsinformation
vom
22.
Dezember
2007
BGBl.
I
S. 3227