Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)

Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
HGrG
TEIL I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
ABSCHNITT VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts


 Änderungsinformation