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Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und zur Änderung des Naturschutzgesetzes.
Artikel 3 Abs. 1 dieses Gesetzes regelt das Inkrafttreten und lautet:
„Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten in Kraft
1. § 45 mit Wirkung vom 1. Januar 2005 und
2. §§ 33 bis 41 am 1. Oktober 2005.
Abweichend von Satz 1 finden § 2 und §§ 20 bis 28 für Erschließungsbeiträge ab 1. Oktober 2005 Anwendung. Soweit in den in Satz 2 Nr. 2 und Satz 3 genannten Vorschriften Ermächtigungen zum Erlass von Satzungen enthalten sind, können diese Satzungen ab Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden; dasselbe gilt für Entscheidungen nach § 37 Abs. 4 über die Abschnittsbildung oder die Zusammenfassung von Erschließungsanlagen.“