Gesetz über das Branntweinmonopol (Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG)

Gesetz über das Branntweinmonopol
BranntwMonG
Erster Teil Branntweinmonopol
Erster Abschnitt Gegenstand und Geltungsbereich des Monopols
Gegenstand des Monopols
Monopolgebiet
Einfuhrmonopol
Zweiter Abschnitt Verwaltung des Monopols
Erster Titel Bundesmonopolverwaltung
Präsident oder Präsidentin der Bundesmonopolverwaltung
Der Gewerbeausschuß
Zweiter Titel Mitwirkung anderer Behörden bei der Verwaltung des Monopols
Dritter Abschnitt Herstellung und Reinigung des Branntweins und Einteilung der Brennereien
Zweiter Titel Reinigung des Branntweins
Neunter Abschnitt Branntweinverwertung und Branntweinhandel
Erster Titel Branntweinverwertung durch die Bundesmonopolverwaltung
Zweiter Titel Branntweinverwertung durch andere als die Bundesmonopolverwaltung und Branntweinhandel
Ausfuhr
Zweiter Teil Branntweinsteuer
Dritter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Sonder- und Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet


 Änderungsinformation