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Gesetz über das Branntweinmonopol BranntwMonG Erster Teil Branntweinmonopol Erster Abschnitt Gegenstand und Geltungsbereich des Monopols Zweiter Abschnitt Verwaltung des Monopols Erster Titel Bundesmonopolverwaltung Präsident oder Präsidentin der Bundesmonopolverwaltung Zweiter Titel Mitwirkung anderer Behörden bei der Verwaltung des Monopols Dritter Abschnitt Herstellung und Reinigung des Branntweins und Einteilung der Brennereien Erster Titel Landwirtschaftliche Brennereien Zweiter Titel Reinigung des Branntweins Vierter Abschnitt Brennrecht Obstgemeinschaftsbrennereien Fünfter Abschnitt Überwachung der Herstellung und Verwendung von Branntwein und Branntweinerzeugnissen Erster Titel Amtliche Aufsicht Zweiter Titel Verschlußbrennereien Dritter Titel Abfindungsbrennereien Sechster Abschnitt Ablieferung und Übernahme des Branntweins Siebenter Abschnitt Branntweinübernahmepreise Abzüge und Zuschläge bei besonderen Verhältnissen Zahlung des Übernahmegeldes Achter Abschnitt Befreiung von der Ablieferung, Branntweinaufschlag Neunter Abschnitt Branntweinverwertung und Branntweinhandel Erster Titel Branntweinverwertung durch die Bundesmonopolverwaltung I. Allgemeine Vorschriften II. Verwertung des unverarbeiteten Branntweins Zweiter Titel Branntweinverwertung durch andere als die Bundesmonopolverwaltung und Branntweinhandel Zehnter Abschnitt Besondere Vorschriften Aufwendungen für Wohlfahrts- und Wirtschaftszwecke Elfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften Zweiter Teil Branntweinsteuer Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung Abschnitt 3 Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten Abschnitt 5 Steuervergünstigungen Abschnitt 6 Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil Dritter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften Sonder- und Überleitungsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet Ausnahmen von den Vorschriften des Gesetzes
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Änderungsinformation |
vom in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten Fassung geändert durch Gesetze vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom durch Einigungsvertrag vom durch Gesetze vom 1 vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom vom 1 i. V. m. Bek. vom 3. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2153)
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