TITEL IX STEUERBEFREIUNGEN
KAPITEL 1 Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL 2 Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten
KAPITEL 3 Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten
KAPITEL 4 Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
Abschnitt 1 Steuerbefreiungen bei der Lieferung von Gegenständen
Abschnitt 2 Steuerbefreiungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
Abschnitt 3 Steuerbefreiungen für bestimmte Beförderungsleistungen
KAPITEL 5 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
KAPITEL 6 Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr
KAPITEL 7 Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Beförderungen
KAPITEL 8 Steuerbefreiungen bei bestimmten, Ausfuhren gleichgestellten Umsätzen
KAPITEL 9 Steuerbefreiungen für Dienstleistungen von Vermittlern
KAPITEL 10 Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr
Abschnitt 1 Zolllager, andere Lager als Zolllager sowie gleichartige Regelungen
Abschnitt 2 Steuerbefreiung von Umsätzen im Hinblick auf eine Ausfuhr und im Rahmen des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Gemeinsame Bestimmungen für die Abschnitte 1 und 2