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Gemäß Bekanntmachung vom 30. März 2010 (BGBl. 2010 II
S. 534) wird das in Brüssel am 26. Mai 2004 und in Den Haag am 27. August 2004 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen nach seinem Artikel 12 nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 1. Juli 2005 vorläufig angewendet. An diesem Tag trat die Verordnung vom 26. Januar 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsinformationsverordnung; BGBl. I S. 128) in Kraft.