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Gemäß Bekanntmachung vom 30. März 2010 (BGBl. 2010 II
S. 498) wird das in Berlin am 30. Dezember 2004 und auf Montserrat am 7. April 2005 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montserrat über die Besteuerung von Zinserträgen nach seinem Artikel 9 nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts seit dem 1. Juli 2005 vorläufig angewendet. An diesem Tag trat die Verordnung vom 26. Januar 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsinformationsverordnung; BGBl. I S. 128) in Kraft.