Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStDV
Zu § 3 a des Gesetzes
§ 1 Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung
Zu § 3 b des Gesetzes
§ 2 Verbindungsstrecken im Inland
§ 3 Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5 Kurze Straßenstrecken im Inland
§ 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
§ 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§§ 14
§ 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6 a des Gesetzes
§ 17 a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17 b Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17 c Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
§ 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
§ 19
§ 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
§ 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Zu § 4 a des Gesetzes
§ 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
§ 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
§§ 26
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
§ 30 Schausteller
Zu § 13 b des Gesetzes
§ 30 a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
Zu § 14 des Gesetzes
§ 31 Angaben in der Rechnung
§ 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34 Fahrausweise als Rechnungen
Zu § 15 des Gesetzes
§ 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§§ 36
§ 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§§ 41 Vorsteuerabzug bei Einfuhren durch im Ausland ansässige Unternehmer
§ 41 a Vorsteuerabzug bei Lieferungen von in einem Zollverfahren befindlichen Gegenständen
§ 42 Vorsteuerabzug bei Ordergeschäften
§ 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
Zu § 15 a des Gesetzes
§ 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
Dauerfristverlängerung
§ 46 Fristverlängerung
§ 47 Sondervorauszahlung
§ 48 Verfahren
Verzicht auf die Steuererhebung
§ 49 Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit Edelmetallen
§ 50 Verzicht auf die Steuererhebung bei Einfuhren
Besteuerung im Abzugsverfahren
§§ 51
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
§ 59 Vergütungsberechtigte Unternehmer
§ 60 Vergütungszeitraum
§ 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
§ 61 a Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
§ 62 Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen, Belegnachweis
Zu § 22 des Gesetzes
§ 63 Aufzeichnungspflichten
§ 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
§ 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 66 a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68 Befreiung von der Führung des Steuerhefts
Zu § 23 des Gesetzes
§ 69 Festsetzung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 70 Umfang der Durchschnittssätze
Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
§ 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
§ 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
§ 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 74
§ 74 a Übergangsvorschriften
§ 75
§ 76
Anlage Anlage, Abschnitt A, I. Handwerk
Anlage Anlage, Abschnitt A, II. Einzelhandel
Anlage Anlage, Abschnitt A, III. Sonstige Gewerbebetriebe
Anlage Anlage, Abschnitt A, IV. Freie Berufe
Anlage Abschnitt B Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 2)
Änderungsinformation
in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.
Februar
2005
BGBl.
I
S. 434
geändert durch Gesetze vom
22.
September
2005
BGBl.
I
S. 2809
vom
22.
August
2006
BGBl.
I
S. 1970
vom
13.
Dezember
2006
BGBl.
I
S. 2878
vom
20.
Dezember
2007
BGBl.
I
S. 3150
vom
19.
Dezember
2008
BGBl.
I
S. 2794
vom
20.
Dezember
2008
BGBl.
I
S. 2850
vom
17.
März
2009
BGBl.
I
S. 550
vom
8.
April
2010
BGBl.
I
S. 386
durch Verordnungen vom
17.
November
2010
BGBl.
I
S. 1544
vom
2.
Dezember
2011
BGBl.
I
S. 2416