Umwandlungssteuergesetz

Umwandlungssteuergesetz
Siebter Teil Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft
Achter Teil Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
Neunter Teil Verhinderung von Missbräuchen
Zehnter Teil Anwendungsvorschriften und Ermächtigung


 Änderungsinformation