Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung (Vollziehungsanweisung - VollzA)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung
VollzA
Zweiter Teil Ausführung der Vollstreckung
Verhalten des Vollziehungsbeamten bei Nichtleistung, Widerstand und Einwendungen; Durchsuchung, Öffnen von Wohnungen
Wegnahme von Sachen; Entgegennahme von Sachen
Aufhebung der Pfändung; Rückgabe von Pfandstücken
Rechenschaftsablegung
Sondervorschriften für die Zollverwaltung
Dritter Teil Schlußvorschriften


 Änderungsinformation