Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
ArbPlSchG
ERSTER ABSCHNITT Grundwehrdienst und Wehrübungen
§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
§ 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
§ 3 Wohnraum und Sachbezüge
§ 4 Erholungsurlaub
§ 5
§ 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
§ 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
§ 8 Vorschriften für Handelsvertreter
§ 9 Vorschriften für Beamte und Richter
§ 10 Freiwillige Wehrübungen
§ 11 Wehrübungen von nicht länger als drei Tagen
§ 11 a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
§ 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
§ 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
ZWEITER ABSCHNITT Meldung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden
§ 14 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
DRITTER ABSCHNITT Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 14 a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
§ 14 b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
VIERTER ABSCHNITT Schlussvorschriften
§ 15 Begriffsbestimmungen
§ 16 Sonstige Geltung des Gesetzes
§ 16 a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
§ 17 Übergangsvorschrift
Änderungsinformation
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
Juli
2009
BGBl.
I
S. 2055
geändert durch Gesetz vom
28.
April
2011
BGBl.
I
S. 678