Verordnung des Innenministeriums, des Staatsministeriums, des Kultusministeriums, des Wissenschaftsministeriums, des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Umweltministeriums und des Rechnungshofs über die zuständige Stelle für förmliche Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz