Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz - GeschmMG)

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen
GeschmMG
Abschnitt 4 Entstehung und Dauer des Schutzes
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften


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