Umwandlungsgesetz (UmwG)

Umwandlungsgesetz
UmwG
Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen
Zweites Buch Verschmelzung
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Möglichkeit der Verschmelzung
Zweiter Abschnitt Verschmelzung durch Aufnahme
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Vierter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
Neunter Abschnitt Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
Drittes Buch Spaltung
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Dritter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Vierter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
Fünfter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
Sechster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Viertes Buch Vermögensübertragung
Erster Teil Möglichkeit der Vermögensübertragung
Zweiter Teil Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
Erster Abschnitt Vollübertragung
Zweiter Abschnitt Teilübertragung
Dritter Teil Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
Erster Abschnitt Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster Unterabschnitt Vollübertragung
Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
Zweiter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
Dritter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
Vierter Abschnitt Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Erster Unterabschnitt Vollübertragung
Zweiter Unterabschnitt Teilübertragung
Fünftes Buch Formwechsel
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Zweiter Abschnitt Formwechsel von Kapitalgesellschaften


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