Schulden und Eigenkapital (siehe auch Paragraphen A13-A14J und A25-A29A)
Instrumente oder Bestandteile derselben, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu liefern
Umgliederung von kündbaren Instrumenten und von Instrumenten, die das Unternehmen dazu verpflichten, einer anderen Partei im Falle der Liquidation einen proportionalen Anteil an seinem Nettovermögen zu liefern
Keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten (Paragraph 16 (a))
Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens (Paragraph 16 (b))
Bedingte Erfüllungsvereinbarungen