Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (Investitionsvorranggesetz - InVorG)

Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
InVorG
Abschnitt 4 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben


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