1
Die deutsche Fassung des Übereinkommens ist gemäß der Unterzeichnungsklausel für die Anwendung des CISG nicht verbindlich. Die deutschsprachigen Staaten (Bundesrepublik, ehem. DDR, Österreich, Schweiz) haben auf einer Konferenz im Jahr 1982 eine gemeinsame Übersetzung erarbeitet, so daß in diesen Ländern ein bis auf geringfügige Abweichungen übereinstimmender Text gilt. Die nachfolgend wiedergegebene deutsche Fassung des Übereinkommens ist eine amtliche Übersetzung, aber keine für die Anwendung des Übereinkommens verbindliche Fassung. Deshalb wird der deutsche Rechtsanwender im Zweifel auf eine der verbindlichen Fassungen zurückgreifen müssen.