Verordnung der Landesregierung über die zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses alte Fassung
Verordnung der Landesregierung über die zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses alte Fassung
Vorspann
§ 1
§ 2
Änderungsinformation
vom
16.
Januar
2001
GBl.
S. 2
aufgehoben durch Verordnung vom
16.
Januar
2001
GBl.
S. 2