Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG)
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
VBVG
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung
§ 2 Erlöschen der Ansprüche
Abschnitt 2 Vergütung des Vormunds
§ 3 Stundensatz des Vormunds
Abschnitt 3 Sondervorschriften für Betreuer
§ 4 Stundensatz und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 5 Stundenansatz des Betreuers
§ 6 Sonderfälle der Betreuung
§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer
§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern
Änderungsinformation
vom
21.
April
2005
BGBl.
I
S. 1073
1
geändert durch Gesetz vom
17.
Dezember
2008
BGBl.
I
S. 2586
1
Artikel 8 des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes. Gemäß Art. 12 dieses Gesetzes ist das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.