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Die Verwaltungsvorschrift war aufgrund der Bereinigungsanordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft getreten und wurde in der in K.u.U. 1996 S. 717 veröffentlichten Fassung einschließlich der Änderung in K.u.U. 1997 S. 131 neu erlassen und mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.