Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI)
Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI)
Vorspann
KAPITEL I ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Artikel 1 Definition des Europäischen Haftbefehls und Verpflichtung zu seiner Vollstreckung
Artikel 2 Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
Artikel 3 Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen ist
Artikel 4 Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann
Artikel 4 a Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die Person nicht persönlich erschienen ist
Artikel 5 Vom Ausstellungsmitgliedstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
Artikel 6 Bestimmung der zuständigen Behörden
Artikel 7 Beteiligung der zentralen Behörde
Artikel 8 Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
KAPITEL 2 ÜBERGABEVERFAHREN
Artikel 9 Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
Artikel 10 Modalitäten der Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
Artikel 11 Rechte der gesuchten Person
Artikel 12 Inhafthaltung der gesuchten Person
Artikel 13 Zustimmung zur Übergabe
Artikel 14 Vernehmung der gesuchten Person
Artikel 15 Entscheidung über die Übergabe
Artikel 16 Entscheidung bei Mehrfachersuchen
Artikel 17 Fristen und Modalitäten der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
Artikel 18 Lage in Erwartung der Entscheidung
Artikel 19 Vernehmung der Person in Erwartung der Entscheidung
Artikel 20 Vorrechte und Immunitäten
Artikel 21 Konkurrierende internationale Verpflichtungen
Artikel 22 Mitteilung der Entscheidung
Artikel 23 Frist für die Übergabe der Person
Artikel 24 Aufgeschobene oder bedingte Übergabe
Artikel 25 Durchlieferung
KAPITEL 3 WIRKUNG DER ÜBERGABE
Artikel 26 Anrechnung der im Vollstreckungsstaat verbüßten Haft
Artikel 27 Etwaige Strafverfolgung wegen anderer Straftaten
Artikel 28 Weitere Übergabe oder Auslieferung
Artikel 29 Übergabe von Gegenständen
Artikel 30 Kosten
KAPITEL 4 ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31 Verhältnis zu anderen Übereinkommen
Artikel 32 Übergangsbestimmung
Artikel 33 Bestimmung betreffend Österreich und Gibraltar
Artikel 34 Durchführung
Artikel 35 Inkrafttreten
Anhang
Anhang
Änderungsinformation
ABl.
L 190
vom 18. 7. 2002
S. 1
geändert durch Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom
26.
Februar
2009
ABl.
L 81
vom 27. 3. 2009
S. 24