Gemeinsame Anordnung des Innenministers, Kultusministers, Finanzministers, Wirtschaftsministers, Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten und des Arbeits- und Sozialministers zur Übertragung des Gnadenrechts in Bußgeldsachen auf die Regierungspräsidenten

Gemeinsame Anordnung des Innenministers, Kultusministers, Finanzministers, Wirtschaftsministers, Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten und des Arbeits- und Sozialministers zur Übertragung des Gnadenrechts in Bußgeldsachen auf die Regierungspräsidenten


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