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Dem Abkommen ist durch das Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugsbeauftragten Bediensteten der Länder vom 12. Dezember 1991 (GBl.
S. 868) zugestimmt worden. Das Gesetz ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten.