Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
BZRG
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
FÜNFTER ABSCHNITT Rechtswirkungen der Tilgung
SECHSTER ABSCHNITT Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
VIERTER TEIL Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik


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