Allgemeine Verfügung des Justizministeriums über Absehen von der Verfolgung gem. § 154 b StPO und von der Vollstreckung gem. § 456 a StPO bei Ausländern, die ausgeliefert oder ausgewiesen werden sollen - alte Fassung -
Allgemeine Verfügung des Justizministeriums über Absehen von der Verfolgung gem. § 154 b StPO und von der Vollstreckung gem. § 456 a StPO bei Ausländern, die ausgeliefert oder ausgewiesen werden sollen - alte Fassung -
I. Allgemeines
II. Absehen von der Strafverfolgung (§ 154 b StPO) 1. Voraussetzungen
2. Verfahren
III. Absehen von der Strafvollstreckung (§ 456 a StPO) 1. Zeitpunkt
2. Verfahren
3. Verhältnis zu anderen Verfahren
IV. Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
17.
Oktober
1996
Die Justiz
S. 500
neu erlassen durch Verwaltungsvorschrift vom
14.
November
2003
Die Justiz
S. 627
automatisch außer Kraft getreten gemäß Vorschriftenanordnung vom
23.
November
2004
GABl.
2005
S. 194
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Rechtspflege/Strafvollstreckung, Strafvollzug/Strafvollstreckung/Allgemeines