Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Vorspann
Artikel 1 Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
Artikel 2 Freizügigkeit
Artikel 3 Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
Artikel 4 Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen
Artikel 5 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 6 Verhältnis zur Konvention
Artikel 7 Unterzeichnung und Ratifikation
Änderungsinformation
vom
16.
September
1963
BGBl.
1968
II
S. 442
in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.
Mai
2002
BGBl.
2002
II
S. 1054